Energie-Suchmaschine:
Sie befinden sich hier: »Aktuelle News  


Zur Übersicht

EEG-Novelle im Bundestag beschlossen:

EEG-Novelle im Bundestag beschlossen: Leichte Veränderungen bei der PV-Förderung ab 1. Januar 2010

Nachfolgend finden sie die wichtigsten Eckpunkte des am 30.06.2011 beschlossenen EEG-Gesetzentwurfs aus Sich der Photovoltaik:

Vergütung/Degression
Es wird keine Mengenbegrenzung/Deckelung des PV-Zubaus geben. Der schon bekannte Wachstumskorridor (2.500 bis 3.500 MWp) bleibt auch weiterhin mit dem schon bestehenden Degressionsmechanismus mit 3-Prozent-Punkt-Aufschlägen je 1.000 MWp Überschreitung des Korridors voll erhalten. Forderungen nach einer Erhöhung der Degressionsaufschläge auf 4 – 5 Prozent konnten sich ebenso wenig durchsetzen wie eine fixe Mengenbegrenzung und wurden in den letzten Verhandlungsrunden erfolgreich zurückgewiesen.

Außerdem sollen auch die bisherigen vier Dachvergütungsklassen (0-30, 30-100, 100-1000, >1.000 kWp) beibehalten werden. Auf eine Reduzierung auf nur noch drei Klassen (wie im Kabinettsentwurf vorgesehen), die eine versteckte Sonderabsenkung bedeutet hätte, wird somit verzichtet.

Änderungen ergeben sich nach der EEG-Novelle am Turnus zukünftiger Förderanpassungen und dem Bemessungszeitraum für damit verbundene Änderungen an der Förderhöhe. Zum 1. Januar eines Jahres wird es weiterhin eine Basisdegression von 9 % geben, sofern der Zubau im Zielkorridor zwischen 2.500 und 3.500 MWp liegt. Wie bisher soll dafür der Bemessungszeitraum Oktober des Vorjahres bis September des laufenden Jahres zu Grunde gelegt werden. Überschreitet der PV-Zubau im Bemessungszeitraum 3.500 MWp, so soll die Degression um maximal fünf Stufen von jeweils 3-%-Punkte pro 1.000 MWp zusätzlichem PV-Zubau steigen. Unterschreitet der Zubau 2.500 MWp, so soll die Degression in drei 500-MWp-Schritten jeweils um 2,5 %-Punkte sinken.

Neu eingeführt werden  Förderanpassungen zur Mitte eines Jahres für den Fall, dass das PV- Markwachstum den o. g. Korridor voraussichtlich überschreiten sollte. Anders als in diesem Jahr soll der Zeitraum zur Hochrechnung des Marktwachstums jedoch nicht nur drei Monate betragen, sondern sieben Monate: das Marktwachstum wird zukünftig vom Oktober des Vorjahres bis zum April des laufenden Jahres von der Bundesnetzagentur gemessen und auf einen 12-Monatszeitraum hochgerechnet. Bei entsprechender Überschreitung des Zielkorridors würde dann eine wachstumsabhängige Absenkung, die bei maximal 15 % liegen könnte (15 % bei mehr als 7.500 MWp Zubau), zum 1.7. eines jeden Jahres erfolgen. Die in dieser Form erstmals zum 1.7.2012 neu eingeführten unterjährigen wachstumsabhängigen Anpassungen werden auf die Degression zum folgendes Jahreswechsel „angerechnet“. Nach diesem Modell könnte die jährliche Gesamtdegression bei einem Marktvolumen ab 7.500 MWp bei maximal 24 Prozentpunkten liegen.


Eigenverbrauch
Auch um die Eigenverbrauchsregelung hatte es kontroverse Diskussionen gegeben. Letztlich konnten sich die Befürworter der Regelung jedoch durchsetzen. Somit soll die bislang bis Ende 2011 befristete Eigenverbrauchsregelung für weitere zwei Jahre in der jetzigen Form fortgesetzt werden (Verlängerung bis Ende 2013).

Die Regelung soll auch zukünftig für PV-Anlagen bis 500 kWp Anlagengröße gelten. Auch die erhöhte Vergütung für selbst genutzte Strommengen oberhalb des 30-Prozent-Schwellenwertes bleibt erhalten.


Freiflächen
Bei den Freiflächen gibt es leichte Veränderungen bei der Vergütungsfähigkeit von Konversionsflächen. Weiterhin vergütungsfähig sind Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, die in FFH-Gebieten liegen. Künftig nicht mehr vergütungsfähig sind solche Konversionsflächen, die als Nationalparks und Naturschutzgebiete ausgewiesen sind.

In den letzten Tagen wurde zudem intensiv über eine Öffnung von Freiflächen für die Nutzung der Photovoltaik diskutiert. Forderungen nach einer Wiederaufnahme der Ackerflächen konnten sich jedoch nicht durchsetzen, so dass der Status quo (bis auf Nationalparks und Naturschutzgebiete) im Wesentlichen erhalten bleibt.


Einspeisemanagement
Das Einspeisemanagement für PV-Anlagen über 100 kWp, das im EEG 2009 bislang nicht eindeutig geregelt war, wird nun rechtsverbindlich festgeschrieben.

Demnach müssen neu errichtete PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2012 die Anforderungen zum Einspeisemanagemment erfüllen (Fernabregelbarkeit und Abrufung der Ist-Einspeisung). Für bestehende Anlagen >100 kWp gilt: die Vorgaben müssen erst ab 1.7.2012 erfüllt werden, es gibt also einen sechsmonatigen Übergangszeitraum.

Das Einspeisemanagement wird mit vereinfachten technischen Anforderungen auch auf Anlagen kleiner 100 kWp Leistung ausgeweitet.

Anlagen zwischen 30 – 100 kWp, die nach dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden,  müssen bis Ende 2013 nachgerüstet werden. Neuanlagen müssen die Anforderungen ab dem 1.1.2012 erfüllen. Gefordert wird für diese Anlagen jedoch nur die Fernabregelbarkeit durch den Netzbetreiber, z. B. mit Rundsteuerepfängern.

Anlagen kleiner 30 kWp (nur Neuanlagen ab 1.1.2012) müssen entweder in das vereinfachte Einspeisemanagement eingebunden werden oder die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Leistung am Netzeinspeisepunkt reduzieren.

Grundsätzlich gilt, dass PV-Anlagen kleiner 100 kWp nur nachrangig abgeregelt werden dürfen.

Neu ist, dass bei Maßnahmen des Einspeisemanagements bis zu einem jährlichen Ausfall von 1 Prozent des Jahresertrages nur noch 95 Prozent der entgangenen Vergütung entschädigt werden. Darüber hinausgehende Ausfälle werden voll Entschädigt. Diese neue Regelung gilt jedoch nur für Neuanlagen, die ab dem 1.1.2012 in Betrieb gehen.



   Rückruf Service

Geben Sie hier einfach Ihre Telefonnummer und Ihren Namen an.
Name:   
Telefon:
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!


  Unsere Partner:


 

Mitglied bei

Top50-Solar OeKOPORTAL - Das Webverzeichnis der Oekobranche Energieliga.de TOP50-Pellet.de at info